Vorgeworfene Ordnungswidrigkeiten (kurz OWi) gehen meist mit 💶 Bußgeldbescheiden einher.

➡️ Statt einfach zu zahlen, habt ihr auch die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Das verschafft euch Zeit über den weiteren Umgang nachzudenken. Außerdem verjähren OWi-Vorwürfe in der Regel bereits nach 6 Monaten und die Chance, dass das passiert, ist gar nicht mal so gering.

📝 Vor diesem Hintergrund: Einspruch gegen OWi-Bußgeldbescheide kann sich lohnen und kostet nichts weiter als einen Brief.

Was es dabei sonst noch zu beachten gibt, könnt ihr zum Beispiel auf unserem Blog nachlesen:
📄 eahh.noblogs.org/post/2022/02/

Leider müssen wir unsere Empfehlung zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten ergänzen:

➡️ Corona-OWis wurden auch als Repressionsmittel eingesetzt. Anders als von uns angenommen ist die Verjährungsfrist bei diesen OWis auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz generell 3 Jahre (als Grundlage werden nicht die 150€ Bußgeld, sondern das Höchstmaß von 25.000€ aus dem Infektionsschutzgesetz genommen)
➡️ Die Verjährungsfrist beginnt zudem zwischendurch auch neu z.B. wenn die Staatsanwaltschaft den Fall ans Gericht übergibt. Darum kann ohne eine Akteneinsicht keine konkrete Aussage zur Verjährung getroffen werden.

💥 Einspruch einzulegen macht nach wie vor Sinn!

:pacmanpinky: Alle zusammen gegen die Repressionsbehörden!
:pacmaninky: Solidarität mit allen Betroffenen von Bußgeld und Schikane!

Ganzer Text:
📄 eahh.noblogs.org/post/2022/06/

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