#beA-Trouble:
§ 32d StPO (bzw. § 130d ZPO) zwingt mich, mit dem Gericht elektronisch zu kommunizieren. Soweit so gut und vielleicht sogar sinnvoll.
...wenn die Gerichte das auf die Reihe kriegen würden. Die Sachen verschwinden aber regelmäßig im Nirvana. Wenn man jedesmal telefonisch nachfragen muss, ob das wirklich angekommen ist, bleibt von der Effizienzsteigerung nicht viel übrig.
update: während mir dei IT des #AG_DD erzählte, der Fehler sei bekannt und behoben, soll er bis zum 29.11. vorgelegen haben... #SoKannIchNichtArbeiten!
... per beA, vorab per Fax ist halt immer noch der Weg ...