Ich möchte der Staatsanwaltschaft Dresden eine Fortbildungsveranstaltung anbieten. Umfang 8 Zeitstunden. Es gibt nur eine Aufgabe:
"Schreiben sie so lange § 142 Abs. 1 S. 2 StPO in Reinschrift, bis die Zeit um ist. Das Wort "unverzüglich" ist zu unterstreichen."
Das sind zwar nicht die modernsten Methoden, aber ihr habt echt schon über drei Jahre Zeit gehabt, das zu lernen. Das Recht auf den Verteidiger der ersten Stunde ignoriert ihr einfach.