Der junge russische Anarchist, der nach den #NoG20-Protesten 2017 für über 4 Monate in Untersuchungshaft gesteckt wurde und weitere Monate wöchentlich vor Gericht erscheinen musste, bis er nach fast einem Jahr unfreiwilligem Aufenthalt endlich zurück nach Hause konnte, sah sich gezwungen Russland zu verlassen und in einem EU Staat Asyl zu beantragen.
Von G20 blieb ihm eine Einreisesperre in den Schengen-Raum, die nach Intervention seiner Anwältin gerichtlich aufgehoben wurde. Aus dem SIS II Polizeicomputer wurde sie trotzdem nicht gelöscht, was nun zu großen Problemen führte: Kurzzeitig wollten ihm die Behörden das Recht einen Asylantrag zu stellen verweigern. Erst der Einsatz einer Anwältin vor Ort konnte belegen, dass er weder verurteilt noch ausgewiesen und Einreise gesperrt ist.
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