Leider müssen wir unsere Empfehlung zum Umgang mit Ordnungswidrigkeiten ergänzen:
➡️ Corona-OWis wurden auch als Repressionsmittel eingesetzt. Anders als von uns angenommen ist die Verjährungsfrist bei diesen OWis auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz generell 3 Jahre (als Grundlage werden nicht die 150€ Bußgeld, sondern das Höchstmaß von 25.000€ aus dem Infektionsschutzgesetz genommen)
➡️ Die Verjährungsfrist beginnt zudem zwischendurch auch neu z.B. wenn die Staatsanwaltschaft den Fall ans Gericht übergibt. Darum kann ohne eine Akteneinsicht keine konkrete Aussage zur Verjährung getroffen werden.
💥 Einspruch einzulegen macht nach wie vor Sinn!
Alle zusammen gegen die Repressionsbehörden!
Solidarität mit allen Betroffenen von Bußgeld und Schikane!
Ganzer Text:
📄 https://eahh.noblogs.org/post/2022/06/24/ergaenzung-zum-umgang-mit-ordnungswidrigkeiten/