"Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise" des Auswärtigen Amts:
"Auch ... die Mitgliedschaft in einem in Deutschland rechtlich legal eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein, wobei die Mitgliedschaften u.a. teils jahrelang zurückliegen können."
📄 https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962
netzpolitik:
"ist es angesichts der deutsch-türkischen Sicherheitszusammenarbeit denkbar, dass die Daten aus dem Ausländervereinsregister direkt oder indirekt auch an türkische Geheimdienste weitergegeben werden."
denn
"Die kurdischen Vereine unterliegen einer zusätzlichen Überwachung. Das BVA leitet ihre auf Vorrat gespeicherten Informationen als sogenannte „Spontanübermittlung“ an das BKA und den Verfassungsschutz weiter."