Der rheinland-pfälzische Verfassungsrechtler und Richter am Verfassungsgerichtshof Michael Hassemer: "Die Konsequenzen, die der Menschheit durch das Unterlassen von Klimaschutzmaßnahmen entstehen, sind so gravierend, dass Rechtsbeeinträchtigungen durch Protest bis zu einem gewissen Maß durch Notstand gerechtfertigt und darum hinzunehmen sind."
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