@PWS_1 @infoleck der Umsatz entsteht erst, wenn diese Dienste mit Nutzung der Daten Werbung ausliefert und verkauft. Dafür müssten die Dienste dann Umsatzsteuern zahlen. Eine Digitalsteuer ist ein zweischneidiges Schwert, denn sie könnte die Neutralität des Internets nachhaltig gefährden. Wer das Internet benutzen will, müsste Digitalsteuer bezahlen. Zugang für Internet nur noch für Reiche? Zölle und Steuern treffen vor allen die Nutzer, nicht die Konzerne.
@PWS_1 ja, aber das liegt auch an den unterschiedlichen Steuergesetzen in der EU. Die meisten amerikanischen Digitalkonzerne haben ihren europäischen Sitz in Irland. Das müsste erst einmal vereinheitlicht werden.
@MrGR @PWS_1 ich denke, sich auf die Steuerart Umsatzsteuer zu konzentrieren, ist zielführend. da ist die Besteuerungsgrundlage der Umsatz und das Steuerland das, wo der Verbraucher sitzt. Ein Onlinedienst kann das entweder durch den Useraccount, oder bei anonymen Usern über GeoIP zuordnen.
Das USt-Recht kennt auch den Begriff des Leistungstauschs. Der löst ebenfalls eine USt-Pflicht aus. Damit könnte man das Bezahlen mit Daten erfassen. Wie der Wert ermittelt wird, wäre zu klären.
@KarlE Ich bin kein Steuerfachmann. Meines Wissens sind die europäischen Sitze der US-Internetkonzerne in Irland, die Rechnungen werden nach irländischem Recht mit den zahlenden Kunden der Konzerne abgerechnet.
@MrGR das bezieht sich auf die Gewinnbesteuerung der Unternehmen. Da hat Irland jahrzehntelang eine Niedrigsteuerpolitik gefahren, um diese Ansiedlungen anzuziehen, die englische Sprache kommt US-Unternehmen zusätzlich gelegen.
Aber Unternehmensgewinne lassen sich leicht innerhalb eines Konzerns verschieben. Muss er beispielsweise die Markenrechte für seinen Namen teuer lizenzieren. Der Lizenzinhaber ist aber nicht die US-Mutter, sondern eine Tochter auf Bermudas oder Caymans usw.
@MrGR so wird ja beispielsweise von Apple gesagt, dass sie in USA kaum Steuern zahlen, trotz Milliardengewinnen. Gilt für die anderen Tech-Konzerne wohl genauso. Eigentlich wollte Trump ja diese Gewinne "nach Hause holen" und besteuern. Dank der Arschkriecherei der Milliardäre ist das wohl vergessen...
Vielleicht sollte man bei digitalen Gütern eine Gewinn-Abgeltungssteuer auf den Umsatz zusätzlich zur MWSt einführen, zuerst müsste man aber die Erfassung der Umsätze im Kundenland sicherstellen!
@MrGR was mir gerade einfällt, das Land der Umsatzsteuer ergibt sich nicht nach dem Kundensitz sondern nach dem Ort der Leistungserbringung. Bei einer Lieferung ist das die Kundenadresse. Aber wenn ich in der Cloud rechnen lasse, ist es dann der Serverstandort oder meiner? Das sinnvoll und robust zu definieren, müsste mit dem Stopfen der Schlupflöcher einhergehen.
@KarlE anscheinend scheint hier das Problem zu sein, wo der Umsatz anfällt. Im Internet ist der Ort der Leistungserbringung nicht so eindeutig wie bei einer Warenlieferung. Außerdem handelt es sich ja in der Regel um B2B-Geschäfte, dort sind die Bedingungen möglicherweise anders, als bei Privatkunden, die sich Leistungen aus dem Ausland liefern lassen. Als privater Nutzer von Internetseiten zahle ich ja nichts für die Werbung, die dort an mich ausgeliefert wird.
@KarlE in diesem Podcast ist ein Versuch, die #Digitalsteuer zu erklären. So ganz bin ich aber auch daraus nicht schlau geworden. https://www.ardaudiothek.de/episode/zehn-minuten-wirtschaft/digitalsteuer-wie-die-eu-auf-trumps-zoelle-reagieren-koennte/ndr-info/14382173/