Apfelschneiden in Bus und Bahn sind mittlerweile strafrechtlich ein Problem.
Nach einer Gesetzesverschärfung, ist das Mitsichführen eines Taschenmessers im Nah- und Fernverkehr, schnell strafbar. Zudem dürfen alle Reisenden anlasslos durchsucht werden um das Mitführverbot zu kontrollieren. Nur unter sehr engen Voraussetzungen darf straflos ein Messer mitsichgeführt werden.
Dazu hier ein lesenswerter Artikel