Art. 1 GG
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. [...].
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage {...].
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Die Zugehörigkeit zur Spezies Mensch ist unabhängig vom Alter.
Was diskutiert Ihr noch?